Fahrlässige Körperverletzung

Was ist die eine fahrlässige Körperverletzung?

Die fahrlässige Körperverletzung in Straßenverkehr ist eine Straftat gem. § 229 StGB. Unter Strafe gestellt wird die fahrlässige, also unabsichtliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit einer anderen Person.

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

Wegen einer solchen wird häufig nach Verkehrsunfällen ein Ermittlungsverfahren geführt. Dabei muss es nicht unbedingt zu einer Berührung der Unfallbeteiligten gekommen sein.

Beispiel: Autofahrer A fährt in 22869 Schenefeld in der Lornsenstraße unachtsam in den Kreisverkehr. Fahrradfahrer F, der über den Zebrastreifen fahren möchte muss eine Notbremsung machen und fällt über sein Lenkrad auf die Straße, ohne das die Fahrzeuge sich berührt haben. F hat eine Platzwunde am Kopf.   

Welche Strafe droht?

Bei einer Verurteilung droht eine Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe. Das Strafmaß hängt von weiteren Faktoren, wie Vorstrafen, der Schwere des Taterfolgs (Verletzung), oder dem Grad der Fahrlässigkeit (einfach/ grob). Daneben drohen 3 Punkte im Fahreignungsregister und u. U. ein Fahrverbot bis zu 3 Monaten. Daneben kann ein aktenkundiger Vorgang auch Anlass für die Führerscheinbehörde sein, die Fahreignung zu prüfen. Dies kann bei älteren Verkehrsteilnehmern zur Aberkennung der Fahreignung und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Was ist mit den Schäden?

Die Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel die Kosten der Schäden der Verletzten Person. Alledings kann die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen stellen, d.h. das gezahlte dem Schädiger in Rechnung stellen.

Was kann der Anwalt für mich tun?

Die Erfolgsquoten für eine Verfahrenseinstellung ist bei anwaltlicher Vertretung sehr hoch. In der Regel wird mit oder ohne Auflagen (z.B. Geldzahlung am karitative Einrichtung) das Verfahren eingestellt und nicht weiter verfolgt. Geschieht dies, gibt es eine keine Eintragung im Führungszeugnis oder dem Fahreignungsregister. Wichtig ist, hierbei, sich durch eine Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten zu lassen. Dieser wird Sie über die Kosten der Vertretung vorab informieren.

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Nie ohne Schein, Rechtsanwalt Verkehrsrecht Eidelstedt