Notariat: Ihre Rechte sicher gestalten
In Deutschland ist die notarielle Form (Beurkundung und Beglaubigung) für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die der Gesetzgeber als besonders bedeutsam eingestuft hat. Durch die Betreuung und Beratung des Notars soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Geschäft möglichst rechtssicher gestaltet wird und die Interessen der Vertragsparteien gewahrt bleiben.
Wobei können wir helfen?
Unsere Leistungen im Notariat
Immobilienrecht
Immobilienrecht
Das Immobilienrecht hat in Deutschland eine große praktische und wirtschaftliche Bedeutung. Der Gesetzgeber schreibt daher in vielen Bereichen die notarielle Form vor, um die Beteiligten rechtlich zu schützen und abzusichern. Als Notare unterstützen wir Sie bei allen typischen Rechtsvorgängen rund um das Immobilienrecht.
Eigenheim: Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
Der Schritt zu den eigenen vier Wänden stellt für die meisten Bürger noch immer eine große Herausforderung dar. Der gesamte Vorgang von der Objektauswahl bis zur Beurkundung will gut geplant und vorbereitet sein. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und wickeln den Verkauf nach der Beurkundung vollumfänglich ab.
Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen
Lesen Sie auch unser FAQ: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundstückskaufvertrag
Gewerbeimmobilien und Anlageobjekte
Der Erwerb von Gewerbeimmobilien oder Anlageobjekten wie Zinshäusern erfordert zusätzlichen Regelungsbedarf in den Kaufverträgen. Wir beraten Sie und sorgen für rechtssichere Gestaltung.
Schenkungen und Überlassungen
Schon zu Lebzeiten können Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Kinder oder als ehebedingte Zuwendung an Ehegatten übertragen werden. Wir beraten Sie dazu umfassend und gestalten den passenden Vertrag, auch unter Berücksichtigung von Gegenrechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsansprüchen.
Grundstück: Teilung und Zusammenlegung
Wir kümmern uns um die Aufteilung von Grundstücken. Dies betrifft sowohl Realteilungen, als auch Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir entwerfen die notwendigen Teilungserklärungen und veranlassen den grundbuchrechtlichen Vollzug.
Sofern Grundstücke, zum Beispiel zum Zwecke der Bebauung zusammengelegt werden müssen, erstellen wir auch dafür die erforderlichen Urkunden und stellen die Anträge beim Grundbuchamt.
Grundschuldbestellungen
Kredite oder Darlehen zur Finanzierung von Immobilienkäufen werden fast immer über Grundschulden gesichert. Auch diese müssen in der Regel beurkundet werden. Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Abwicklung beim Grundbuchamt.
Eintragung und Löschung von dinglichen Rechten
Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie dingliche Rechte wie Grundschulden, Hypotheken, Wohnrecht, Nießbrauch und sonstige Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen oder löschen lassen wollen.
Gesellschaftsrecht
Unternehmen sicher gründen und verwalten
Der Weg in die Selbständigkeit will gut geplant sein. Dazu gehört insbesondere die richtige Wahl der Gesellschaftsform. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Gründungsvorgängen.
Zudem kümmern wir uns um beurkundungsbedürftige Veränderungen im Unternehmen, wie Veräußerungen oder Satzungsänderungen.
Lesen Sie auch unser FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum GmbH-Kauf
Erbrecht
Der Weg zur sicheren Nachlassgestaltung
Die gesetzliche Erbfolge ist klar definiert, sie entspricht jedoch häufig nicht den Interessen des Erblassers. In diesen Fällen bedarf es einer aktiven Nachlassgestaltung, die alle Wünsche des Erblassers umsetzt. Auch steuerliche Überlegungen sollten dabei eine Rolle spielen.
Wir beraten Sie umfassend und gestalten für Sie Testament oder Erbvertrag. Wir zeigen Ihnen auch die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge auf.
Vorsorge
Rechtssichere Regelungen für den Krisenfall
Neben der finanziellen Absicherung hat auch die rechtliche Vorsorge für das Alter in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Immer mehr Menschen legen großen Wert darauf, ihre Selbstbestimmung im Alter zu wahren und frühzeitig Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass sie aufgrund gesundheitlicher oder altersbedingter Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Hier geht es nicht nur darum, finanzielle Entscheidungen zu treffen, sondern auch darum, persönliche und medizinische Belange in die richtigen Hände zu legen. Wer keine rechtzeitige Vorsorge trifft, läuft Gefahr, dass im Ernstfall staatliche Stellen einen Betreuer bestimmen, der nicht den persönlichen Vorstellungen entspricht. Diese Betreuer sind oft Fremde und können Entscheidungen treffen, die nicht im Sinne des Betroffenen sind.
Durch die rechtliche Vorsorge haben Sie die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wer Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Falle einer Geschäftsunfähigkeit übernimmt. Besonders in Deutschland ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass der Staat ohne entsprechende Vorkehrungen eine Betreuungsperson auswählt, die den Betroffenen möglicherweise gar nicht kennt. In vielen Fällen ist dies nicht die Person, der man das eigene Wohl anvertrauen möchte. Eine solche Situation lässt sich jedoch mit klaren und rechtzeitigen Entscheidungen vermeiden.
Wir bieten Ihnen umfassende Informationen und Beratung zu den verschiedenen rechtlichen Gestaltungsoptionen, die Ihnen im Rahmen der Vorsorge zur Verfügung stehen. Dazu gehört nicht nur die Erstellung einer Vorsorgevollmacht, mit der Sie eine vertraute Person bevollmächtigen können, Ihre rechtlichen Angelegenheiten zu regeln. Auch die Patientenverfügung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass Ihre medizinischen Wünsche und Vorgaben respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese zu äußern. Ebenso können durch eine Betreuungsverfügung im Voraus Regelungen getroffen werden, um zu vermeiden, dass im Ernstfall eine fremde Person vom Gericht bestimmt wird.
Die rechtliche Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens im Alter. Sie gibt Ihnen die Kontrolle darüber, wer in Ihrem Namen handelt und wie Ihre Wünsche umgesetzt werden. Durch frühzeitige und fundierte Entscheidungen sichern Sie sich und Ihre Angehörigen ab und sorgen dafür, dass Ihre Vorstellungen auch dann Beachtung finden, wenn Sie selbst nicht mehr aktiv eingreifen können.
Erfahren Sie hier mehr zu:
Familienrecht
Die ehelichen Rechtsverhältnisse selbst gestalten
Das Familienrecht regelt alle wesentlichen Rechtsverhältnisse rund um die Ehe und Familie. Nicht immer sind diese Regelungen jedoch angemessen oder erwünscht. Die Ehegatten haben daher einen vertraglichen Spielraum, um die ehelichen Rechtsverhältnisse und Scheidungsfolgen abzuändern.
Wir beraten und begleiten Sie beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.