Notariat: Ihre Rechte sicher gestalten

In Deutschland ist die notarielle Form (Beurkundung und Beglaubigung) für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die der Gesetzgeber als besonders bedeutsam eingestuft hat. Durch die Betreuung und Beratung des Notars soll sichergestellt werden, dass das jeweilige Geschäft möglichst rechtssicher gestaltet wird und die Interessen der Vertragsparteien gewahrt bleiben.

Wobei können wir helfen?

Unsere Leistungen im Notariat

Immobilienrecht

Immobilienrecht

Das Immobilienrecht hat in Deutschland eine große praktische und wirtschaftliche Bedeutung. Der Gesetzgeber schreibt daher in vielen Bereichen die notarielle Form vor, um die Beteiligten rechtlich zu schützen und abzusichern. Als Notare unterstützen wir Sie bei allen typischen Rechtsvorgängen rund um das Immobilienrecht.

Eigenheim: Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen

Der Schritt zu den eigenen vier Wänden stellt für die meisten Bürger noch immer eine große Herausforderung dar. Der gesamte Vorgang von der Objektauswahl bis zur Beurkundung will gut geplant und vorbereitet sein. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und wickeln den Verkauf nach der Beurkundung vollumfänglich ab.

Erfahren Sie hier mehr zum Thema Kaufverträge über Grundstücke und Wohnungen

Lesen Sie auch unser FAQ: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Grundstückskaufvertrag

Gewerbeimmobilien und Anlageobjekte

Der Erwerb von Gewerbeimmobilien oder Anlageobjekten wie Zinshäusern erfordert zusätzlichen Regelungsbedarf in den Kaufverträgen. Wir beraten Sie und sorgen für rechtssichere Gestaltung.

Schenkungen und Überlassungen

Schon zu Lebzeiten können Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf Kinder oder als ehebedingte Zuwendung an Ehegatten übertragen werden. Wir beraten Sie dazu umfassend und gestalten den passenden Vertrag, auch unter Berücksichtigung von Gegenrechte wie Nießbrauch, Wohnrecht oder Rückforderungsansprüchen.

Grundstück: Teilung und Zusammenlegung

Wir kümmern uns um die Aufteilung von Grundstücken. Dies betrifft sowohl Realteilungen, als auch Teilungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Wir entwerfen die notwendigen Teilungserklärungen und veranlassen den grundbuchrechtlichen Vollzug.

Sofern Grundstücke, zum Beispiel zum Zwecke der Bebauung zusammengelegt werden müssen, erstellen wir auch dafür die erforderlichen Urkunden und stellen die Anträge beim Grundbuchamt.

Grundschuldbestellungen

Kredite oder Darlehen zur Finanzierung von Immobilienkäufen werden fast immer über Grundschulden gesichert. Auch diese müssen in der Regel beurkundet werden. Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Abwicklung beim Grundbuchamt.

Eintragung und Löschung von dinglichen Rechten

Wir sind Ihnen behilflich, wenn Sie dingliche Rechte wie Grundschulden, Hypotheken, Wohnrecht, Nießbrauch und sonstige Dienstbarkeiten im Grundbuch eintragen oder löschen lassen wollen.

Gesellschaftsrecht

Unternehmen sicher gründen und verwalten

Der Weg in die Selbständigkeit will gut geplant sein. Dazu gehört insbesondere die richtige Wahl der Gesellschaftsform. Wir beraten und unterstützen Sie bei allen Gründungsvorgängen.

Zudem kümmern wir uns um beurkundungsbedürftige Veränderungen im Unternehmen, wie Veräußerungen oder Satzungsänderungen.

Lesen Sie auch unser FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum GmbH-Kauf

Erbrecht

Der Weg zur sicheren Nachlassgestaltung

Die gesetzliche Erbfolge ist klar definiert, sie entspricht jedoch häufig nicht den Interessen des Erblassers. In diesen Fällen bedarf es einer aktiven Nachlassgestaltung, die alle Wünsche des Erblassers umsetzt. Auch steuerliche Überlegungen sollten dabei eine Rolle spielen.

Wir beraten Sie umfassend und gestalten für Sie Testament oder Erbvertrag. Wir zeigen Ihnen auch die Möglichkeiten der vorweggenommenen Erbfolge auf.

Vorsorge

Rechtssichere Regelungen für den Krisenfall

Gesundheitliche Probleme können auch erhebliche rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Rechtzeitige Vorsorge kann jedoch die Betreuung und Streit bei Fällen der Intensivmedizin verhindern.

Wir beraten Sie und schaffen rechtssichere Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Familienrecht

Die ehelichen Rechtsverhältnisse selbst gestalten

Das Familienrecht regelt alle wesentlichen Rechtsverhältnisse rund um die Ehe und Familie. Nicht immer sind diese Regelungen jedoch angemessen oder erwünscht. Die Ehegatten haben daher einen vertraglichen Spielraum, um die ehelichen Rechtsverhältnisse und Scheidungsfolgen abzuändern.

Wir beraten und begleiten Sie beim Abschluss von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Das sagen unsere Mandanten

Manuela SchoratManuela Schorat
10:57 28 Sep 21
Die Zusammenarbeit mit dem Notariat klappt einwandfrei.
Hüdai TekinHüdai Tekin
11:05 03 Jul 21
Wir hatten eine Beurkundung über eine Immobilie. Sehr sehr sympathisch und geduldig ,hat sich viel Zeit genommen und uns über alles gut aufgeklärt.
Veli TVeli T
10:45 03 Jul 21
Ich hatte sehr sehr dringend eine Beglaubigung von meinem Abiturzeugnis und meiner Geburtsurkunde für ein Auslandsstudium benötigt und Herr Von Bergner hat sich dafür extra an einem Samstag Vormittag die Zeit dafür genommen. Sehr empfehlenswert !
Werner KühlWerner Kühl
12:51 27 Jun 21
Ich kann Herrn Notar von Bergner uneingeschränkt empfehlen. Er hat schon diverse Beurkundungen (Testament, Vorsorgevollmacht) für mich durchgeführt, es lief immer professionell und zu meiner vollsten Zufriedenheit.
Sabine BarzSabine Barz
07:45 16 Jun 21
Souverän, kompetent, hilfsbereit und ganz besonders freundlich bei der Betreuung in schwierigen Lebenssituationen - so wie vom Notar und Rechtsanwalt Nils von Bergner erfahren wünsche ich mir einen juristischen Beistand. Besonders hervorzuheben die Lösungsorientierung bei der Klärung von Problemen. Kontakt gespeichert für zukünftige Bedarfe und überzeugte Weiterempfehlung.
js_loader