Arbeitsrecht: Schnelle Hilfe bei Kündigung und Abfindung
Zwei Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten und vertreten Sie bei Kündigung, Abfindung und allen weiteren arbeitsrechtlichen Problemfällen.
Wobei können wir helfen?
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen im Arbeitsrecht. Dabei muss es nicht immer gleich vor Gericht gehen. Wir sind erfahren in außergerichtlichen Verhandlungen und können oft Probleme auch schon so lösen.
Konflikte im Arbeitsrecht können oft auch an die Substanz gehen. Mit uns haben Sie einen Partner an Ihrer Seite, die Ihre Probleme löst und Ihnen wieder Ruhe in ihren Alltag bringt.
Wir haben bereits zahlreiche Fälle im Arbeitsrecht bearbeitet und können so auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
Kündigung
Schnell reagieren, Abfindung sichern
Eine Kündigung zu erhalten ist für viele erst einmal ein großer Schock. Vor allem, wenn die Kündigung unerwartet kommt und Sie selbst nicht damit gerechnet haben. Viele Fragen und Sorgen kommen auf: Kann ich etwas dagegen machen? Welche Fehler sollte ich jetzt vermeiden und wie kann ich jetzt das bestmögliche Ergebnis für mich herausschlagen?
Mit zwei spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren und sichern Ihre Arbeitnehmerrechte. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und setzen uns dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu verhandeln. Eine möglichst hohe Abfindung und eine Vermeidung einer Sperrzeit haben dabei oberste Priorität.
Wichtig: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, dann sollten Sie umgehend dagegen vorgehen.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, durch die Sie bereits erfahren können, ob eine Kündigungsschutzklage für Sie in Frage kommt.
Die Kostenfreie Ersteinschätzung gilt nur bei erhaltener Kündigung, erhaltenem Aufhebungsvertrag, Abfindung und offenen Gehaltsforderungen.
Abfindung
Eine möglichst hohe Abfindung erhalten
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob für Sie ein Abfindungsanspruch besteht? Oder haben Sie bereits ein Angebot mit einer Abfindung erhalten und wollen wissen, ob die genannte Abfindungshöhe auch angemessen ist?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht zwar nur in den seltensten Fällen, dennoch hat man oft gute Chancen, eine Abfindung nach einer Kündigung zu erhalten. Wir konnten in vielen Fällen angemessene Abfindungen für unsere Mandanten erzielen. Mit zwei spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren und verhelfen wir Ihnen zur bestmöglichen Abfindung.
Wir prüfen Ihren Abfindungsanspruch und gehen bei Bedarf dagegen vor. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, durch die Sie bereits erfahren können, ob eine Abfindung für Sie in Frage kommt.
Die Kostenfreie Ersteinschätzung gilt nur bei erhaltener Kündigung, erhaltenem Aufhebungsvertrag, Abfindung und offenen Gehaltsforderungen.
Aufhebungsvertrag
Schnellschüsse und Nachteile vermeiden
Arbeitgeber legen Ihnen als Arbeitnehmer häufig Aufhebungsverträge vor. Allerdings bergen
Aufhebungsverträge oft viele Risiken für Sie als Arbeitnehmer. So kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen, sodass Sie erst mal überhaupt kein Arbeitslosengeld erhalten würden. Auch die Abfindungshöhe entspricht oft nicht dem bestmöglichen Angebot.
Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung kennen wir uns mit Aufhebungsverträgen bestens aus. Wir kennen genau die Formulierungen, die ein Nachteil für Sie bedeuten.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, sodass eine Sperrzeit möglichst vermieden wird und die Abfindungshöhe nicht zu niedrig ist. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung, ob eine Prüfung bei Ihnen sinnvoll ist.
Die Kostenfreie Ersteinschätzung gilt nur bei erhaltener Kündigung, erhaltenem Aufhebungsvertrag, Abfindung und offenen Gehaltsforderungen.
Abmahnung und weitere Themen
Betreuung rund um das Arbeitsrecht
Wir kümmern uns für Sie auch um alle weiteren relevanten Themen rund um das Arbeitsrecht, wie Abmahnung, Befristung, Teilzeit, Gehalts- und Bonuszahlungen und vieles mehr.
Kontaktieren Sie uns einfach und wir besprechen Ihr Anliegen. Eine Schilderung Ihres Problems ist selbstverständlich kostenlos.
Die Kostenfreie Ersteinschätzung gilt nur bei erhaltener Kündigung, erhaltenem Aufhebungsvertrag, Abfindung und offenen Gehaltsforderungen.