
Ob man seine Vorsorgevollmacht vor einem Notar erklären möchte, hängt natürlich stark von den damit verbundenen Kosten ab. Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass eine Vorsorgevollmacht keiner besonderen Form bedarf. Sie könnte theoretisch sogar mündlich erteilt werden, was jedoch im Rechtsverkehr absolut unpraktikabel wäre. Die Schriftform ist aus Beweisgründen nahezu unerlässlich, da sie im Falle eines Streits oder einer Anfechtung als Dokumentation der getroffenen Regelungen dient.
Dennoch ist es dringend empfehlenswert, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen. Die Praxis zeigt, dass eine notariell beurkundete Vollmachtsurkunde im Rechtsverkehr den höchsten Beweiswert genießt und somit auch die höchste Akzeptanz findet. Insbesondere Banken verlangen häufig die Vorlage einer notariellen Vollmacht, obwohl es dafür keine explizite gesetzliche Vorschrift gibt. Der Grund hierfür liegt darin, dass der Notar bei der Beurkundung stets die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überprüft. Im Gegensatz zu einer selbst erstellten handschriftlichen Vollmacht besteht bei einer notariellen Urkunde daher die Vermutung, dass der Vollmachtgeber zumindest zum Zeitpunkt der Erteilung geschäftsfähig war. Dies bietet allen Beteiligten eine höhere Rechtssicherheit.
Kosten der Beurkundung: Vermögen als Grundlage
Die Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht richten sich nach dem Geschäftswert, welcher wiederum vom Aktivvermögen des Vollmachtgebers abhängt. Die Notargebühren setzen sich aus einer 1,0 Beurkundungsgebühr sowie zusätzlichen Auslagen und der Umsatzsteuer zusammen. Der Geschäftswert bemisst sich in der Regel nach 50 % des Aktivvermögens.
Beispielrechnung für den Geschäftswert: Hat der Vollmachtgeber eine Immobilie im Wert von 350.000 EUR, die mit Schulden von 200.000 EUR belastet ist, und verfügt er zusätzlich über ein Vermögen von 50.000 EUR, ergibt sich ein Gesamtaktivvermögen von 400.000 EUR. Für die Gebührenberechnung wird davon die Hälfte, also 200.000 EUR, als Geschäftswert angesetzt.
Beispielhafte Beurkundungskosten nach Geschäftswert:
- Geschäftswert 10.000 EUR: ca. 110 EUR
- Geschäftswert 50.000 EUR: ca. 230 EUR
- Geschäftswert 100.000 EUR: ca. 350 EUR
- Geschäftswert 200.000 EUR: ca. 550 EUR
- Geschäftswert 300.000 EUR: ca. 780 EUR
- Geschäftswert 500.000 EUR: ca. 1.150 EUR
Zusätzlich können Kosten für die Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer anfallen, die zwischen 15 und 20 EUR liegen. Es ist ratsam, diese Eintragung vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Vollmacht im Ernstfall schnell auffindbar ist.
