Die Patientenverfügung hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie ermöglicht es Patienten, schon im Voraus festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen. Dadurch wird den Angehörigen eine oft schwierige Entscheidung abgenommen, da der Wille des Patienten bereits klar dokumentiert ist. In der Patientenverfügung kann festgelegt werden, ob man in zukünftige Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder diese ablehnt. Sollte es durch Krankheit oder Unfall dazu kommen, dass man seinen Willen nicht mehr äußern oder bilden kann, dient die Patientenverfügung als klare Orientierung für Ärzte und Angehörige. So wird sichergestellt, dass die medizinische Behandlung im Einklang mit den Wünschen des Patienten erfolgt, selbst wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Solange man einwilligungsfähig ist, kann man jedoch weiterhin individuell über anstehende medizinische Maßnahmen entscheiden, wie etwa eine Operation.
Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine Patientenverfügung zu erstellen. Liegt keine Verfügung vor, entscheiden Ärzte und Angehörige nach dem sogenannten mutmaßlichen Willen des Patienten. Dieser wird anhand dessen ermittelt, was der Patient vermutlich in der jeweiligen Situation entschieden hätte, wenn er dazu in der Lage wäre. Sollte der mutmaßliche Wille nicht eindeutig zu ermitteln sein, hat der Schutz des menschlichen Lebens Vorrang. Ist die Patientenverfügung jedoch zu allgemein oder unklar formuliert, müssen die gesetzlichen Vertreter, meist Angehörige oder ein gesetzlicher Betreuer, zusammen mit dem behandelnden Arzt entscheiden. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Arzt und Vertreter, muss in schwerwiegenden Fällen das Betreuungsgericht eine Entscheidung treffen.
Der Verlust der Einwilligungsfähigkeit tritt oft unerwartet ein, etwa nach einem schweren Unfall. Wenn eine Patientenverfügung vorliegt, können die Ärzte jedoch im Sinne des Patienten handeln und die vorher festgelegten Maßnahmen umsetzen. Häufig geht es dabei um Situationen, in denen das Leben des Patienten nur durch lebenserhaltende Maßnahmen verlängert werden kann. Wer nicht möchte, dass sein Leben in dieser Weise künstlich verlängert wird, sollte eine entsprechende Patientenverfügung verfassen. Sie ist auch dann ratsam, wenn man seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen ersparen oder nicht riskieren möchte, dass ein gesetzlicher Betreuer, der die persönlichen Wünsche nicht kennt, solche Entscheidungen trifft.
Dabei ist es wichtig, dass die Patientenverfügung die jeweilige Situation genau erfasst. Sie wird nur dann wirksam, wenn die beschriebenen Umstände mit der tatsächlichen Lage übereinstimmen. Daher sollte die Patientenverfügung so konkret und detailliert wie möglich formuliert sein und regelmäßig überprüft sowie aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Wünschen entspricht.
Um eine Patientenverfügung zu erstellen, muss der Verfasser volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie muss schriftlich abgefasst und eigenhändig durch eine Unterschrift oder ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Es empfiehlt sich, vor der Erstellung fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen, damit die Verfügung rechtlich einwandfrei ist und die eigenen Wünsche bestmöglich umgesetzt werden können. So stellt man sicher, dass die Patientenverfügung in kritischen Momenten den gewünschten Schutz bietet.