Was ist ein Vermächtnis?
Von einem Vermächtnis im Rechtssinne spricht man, wenn einer Person, die in der Regel nicht Erbe ist, im Wege der letztwilligen Verfügung ein Vermögensgegenstand zuwendet wird. Der Vermächtnisanspruch ist in von den Erben (oder einem Untervermächtnisnehmer) zu erfüllen.
Beispiel: Herr W aus Quickborn setzt seine Ehefrau in seinem Testament zur Alleinerbin ein. Seinen alten Jaguar XJ solle aber sein Freund F erhalten. Diese Verfügung stellt ein Vermächtnis dar, das im Falle des Todes von der Ehefrau zu erfüllen wäre.
Welche Formen des Vermächtnisses gibt es?
Das Gesetz kennt eine ganze Reihe von verschiedenen Vermächtnisarten. Es ist daher sehr wichtig, dass Art und Umfang des Vermächtnisses in der letztwilligen Verfügungen möglichst genau bezeichnet werden.
Sachvermächtnis: am häufigsten verwendet wird das so genannte Sachvermächtnis. Dabei wird dem Vermächtnisnehmer ein bestimmter Gegenstand zugewendet, beispielsweise ein Fahrzeug oder eine Immobilie.
Gattungsvermächtnis: ein Gattungsvermächtnis bezieht sich dagegen nicht auf einen bestimmten Gegenstand, sondern auf eine bestimmte Gattung, z.B. 10 Flaschen eines bestimmten Weines.
Barmvermächtnis: bei einem Barvermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten, von dem Erblasser festgelegten Geldbetrag.
Wahlvermächtnis: bei einem Wahlvermächtnis ordnet der Erblasser an, dass der Vermächtnisnehmer einen bestimmten unter mehreren Gegenständen erhalten soll. Das Wahlrecht kann dem Erben, dem Vermächtnisnehmer oder einem Dritten zustehen.
Verschaffungsvermächtnis: bei einem Verschaffungsvermächtnis wird den Vermächtnisnehmer ein Gegenstand zugewendet, der noch dem Tode des Erblassers erst noch beschafft werden muss. Der Erbe ist also verpflichtet, diesen Gegenstand aus Mitteln des Nachlasses zu besorgen.
Zweckvermächtnis: bei einem Zweckvermächtnis bestimmt der Erblasser einen konkreten Zweck, der mit dem Vermächtnis erfüllt werden soll, z.B. die Finanzierung eines Studiums.
Untervermächtnis: bei einem Untervermächtnis wird der eigentliche Vermächtnisnehmer seinerseits mit einem Vermächtnis beschwert. So ist es beispielsweise möglich, dem Vermächtnisnehmer eine Immobilie zu zuwenden mit der Verpflichtung, an dieser für eine andere Person ein Wohnrecht zu bestellen.
Kann ein Vermächtnis auch wegfallen?
Ja. Gerade wenn das Vermächtnis einen bestimmten Gegenstand betrifft, sollte der Erblasser ausdrücklich anordnen, was für den Fall gilt, wenn sich der Gegenstand zu seinem Tode nicht mehr in seinem Nachlass befindet. Das Vermächtnis kann dann ersatzlos wegfallen, oder es kann eine Kompensation greifen (z.B. Ersatzgegenstand oder Geldbetrag).
Es sollte zudem geregelt werden, ob es einen Ersatzvermächtnisnehmer geben soll, sofern der Vermächtnisnehmer wegfällt, z.B. durch Tod oder Ausschlagung.
Muss ich ein Vermächtnis annehmen?
Nein. Genauso wie beim Erbe, hat auch der Vermächtnisnehmer die Wahl, das Vermächtnis auszuschlagen. Auch ein Vermächtnis kann also niemandem aufgezwungen werden.
Wie setze ich meinen Vermächtnisanspruch durch?
Der Vermächtnisanspruch ist von dem Beschwerten zu erfüllen. Dies sind in der Regel die Erben, bei Untervermächtnissen die Vermächtnisnehmer. Kommt ein Beschwerter seiner Pflicht auf Erfüllung des Vermächtnisanspruchs nicht nach, dann kann der Bedachte diesen gerichtlich geltend machen.