Probleme mit dem Arbeitgeber?

Erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden, kostenfrei und unverbindlich eine kurze Einschätzung zu Ihrem Fall im Arbeitsrecht.
[formidable id=1 title=false description=false]
1. Formular ausfüllen
Fordern Sie jetzt ganz unverbindlich einen Rückruf an. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird sich einer unserer spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihren Fall anschauen und sich mit Ihnen in den nächsten 12 Stunden Verbindung setzen.
2. Kostenfreie Ersteinschätzung
Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung im Umfang von bis zu 15 Minuten. Wir beantworten Ihre Fragen und können Ihnen oft schon einen guten Rat zu Ihrem Problem geben. Außerdem klären wir Sie hier bereits über mögliche Erfolgschancen zu Ihrem Fall auf.
3. Wir lösen Ihr Problem
Entweder haben wir Ihr Problem bereits gelöst oder es besteht weiterer Beratungsbedarf. Möchten Sie im Anschluss, dass wir Ihren Fall übernehmen, dann gehen wir das weitere Vorgehen zusammen durch. Auch klären wir Sie über mögliche anfallende zukünftige Kosten transparent auf.
Warum Sie unsere Ersteinschätzung nutzen sollten?
Kostenlos und ohne Risiko
Unsere Ersteinschätzung zu Ihrem Fall ist immer kostenlos. Besteht ein größerer Beratungsbedarf oder möchten Sie, dass wir Ihren Fall im Anschluss übernehmen, dann klären wir Sie immer vorab über zukünftige Kosten auf. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, dann klären wir auch die Übernahme der Kosten ab.
Außerdem ist die Ersteinschätzung komplett unverbindlich ohne jegliche Pflichten. Sie entscheiden im Anschluss, ob Sie uns beauftragen wollen oder nicht.
Zeitnah und ohne langes Warten
Wir wissen, dass Fragen im Arbeitsrecht oft zeitkritisch sein können. Bei uns warten Sie deshalb nicht mehrere Tage oder sogar Wochen, bis Sie eine erste Antwort und Einschätzung bekommen.
Wir melden uns immer innerhalb von 12 Stunden während unserer Geschäftszeiten.
Antwort immer vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wir sind keine anonyme Großkanzlei. Sie erhalten bei uns keine Antwort vom unerfahrenen Junganwalt oder Praktikanten, sondern immer eine Antwort von einem unserer erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht. Diese haben bereits zahlreiche Fälle im Arbeitsrecht erfolgreich gelöst und können so auf eine langjährige Erfahrung zurückblicken.
So garantieren wir immer die beste Beratung für unsere Mandanten.
Persönlich und gut erreichbar im Kreis Pinneberg
Konflikte im Arbeitsrecht können oft auch an die Substanz gehen und es besteht weiterer Beratungsbedarf.
Mit unseren 5 Standorten im Kreis Pinneberg in Schenefeld, Elmshorn, Pinneberg, Uetersen und Quickborn sind wir gut im Kreis Pinneberg erreichbar und können Sie dort weiter persönlich vor Ort betreuen.
Das sagen unsere Mandanten
Bin sehr zufrieden.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei gehabt, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können.
Auch die Damen am Empfang sind vertrauensvolle Personen.
Ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Wer wir sind?

Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner
Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner hat an der Universität Hamburg studiert und ist seit April 2001 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 2004 auf das Arbeitsrecht spezialisiert und führt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als ständiger Dozent für Unternehmverbände und juristische Fachseminare für leitende Angestellt und Betriebsräte garantiert er tagesaktuelle Kenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, sowie dem Geschäftsführerdienstverhältnis.

Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu
Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu hat in Marburg und Münster studiert. 2014 wurde er in Hamburg zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Rechtsanwalt und Notar Kalyoncuoglu ist seit 2016 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er referiert regelmäßig für hamburgische Unternehmerverbände und Bildungsvereine mit dem Themenschwerpunkt Arbeitsrecht. Seine Spezialität sind Kündigungsschutzklagen, Exit-Strategien und Abfindungsverhandlungen.
Standorte
Schenefeld
Schenefelder Platz 2
22869 Schenefeld
Pinneberg
Heinrich-Hertz-Straße 26
(Heinrich-Hertz-Gewerbepark)
25336 Elmshorn
Pinneberg
Elmshorner Straße 84a
25421 Pinneberg
Quickborn
Bahnhofstraße 112
25451 Quickborn
Uetersen
Großer Wulfhagen 1
25436 Uetersen
Häufige Fragen
Eine Kündigung zu erhalten ist für viele erst einmal ein großer Schock. Vor allem, wenn die Kündigung unerwartet kommt und Sie selbst nicht damit gerechnet haben. Viele Fragen und Sorgen kommen auf: Kann ich etwas dagegen machen? Welche Fehler sollte ich jetzt vermeiden und wie kann ich jetzt das bestmögliche Ergebnis für mich herausschlagen?
Mit zwei spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren und sichern Ihre Arbeitnehmerrechte. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und setzen uns dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu verhandeln. Eine möglichst hohe Abfindung und eine Vermeidung einer Sperrzeit haben dabei oberste Priorität.
Wichtig: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, dann sollten Sie umgehend dagegen vorgehen.
Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, durch die Sie bereits erfahren können, ob eine Kündigungsschutzklage für Sie in Frage kommt.
Sie haben eine Kündigung erhalten und möchten wissen, ob für Sie ein Abfindungsanspruch besteht? Oder haben Sie bereits ein Angebot mit einer Abfindung erhalten und wollen wissen, ob die genannte Abfindungshöhe auch angemessen ist?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht zwar nur in den seltensten Fällen, dennoch hat man oft gute Chancen, eine Abfindung nach einer Kündigung zu erhalten. Wir konnten in vielen Fällen angemessene Abfindungen für unsere Mandanten erzielen. Mit zwei spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren und verhelfen wir Ihnen zur bestmöglichen Abfindung.
Wir prüfen Ihren Abfindungsanspruch und gehen bei Bedarf dagegen vor. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, durch die Sie bereits erfahren können, ob eine Abfindung für Sie in Frage kommt.
Arbeitgeber legen Ihnen als Arbeitnehmer häufig Aufhebungsverträge vor. Allerdings bergen
Aufhebungsverträge oft viele Risiken für Sie als Arbeitnehmer. So kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen, sodass Sie erst mal überhaupt kein Arbeitslosengeld erhalten würden. Auch die Abfindungshöhe entspricht oft nicht dem bestmöglichen Angebot.
Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung kennen wir uns mit Aufhebungsverträgen bestens aus. Wir kennen genau die Formulierungen, die ein Nachteil für Sie bedeuten.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, sodass eine Sperrzeit möglichst vermieden wird und die Abfindungshöhe nicht zu niedrig ist. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung, ob eine Prüfung bei Ihnen sinnvoll ist.
