Hilfe bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder ausstehendem Gehalt.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie in Schenefeld, Pinneberg, Uetersen, Elmshorn und Quickborn. Erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden** eine kostenfreie Ersteinschätzung* für Ihren Fall.
Bestmögliche Ergebnisse
Sie brauchen Hilfe bei Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abfindung oder Abmahnung? Wir können Ihnen helfen. Egal ob eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage, eine möglichst hohe Abfindung oder die Prüfung auf Nachteile im Aufhebungsvertrag.
Für uns stehen immer die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Mandanten im Fokus.
Probleme lösen
Probleme mit dem Arbeitgeber können oft auch an die eigene Substanz gehen. Geben Sie Ihr Problem in sichere Hände.
Mit uns haben Sie erfahrene Partner an Ihrer Seite, die Ihre Probleme lösen und wieder Ruhe in Ihren Alltag bringen.
Große Erfahrung
Wie sind zwei spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht und haben bereits mehr als 3.000 Fälle im Arbeitsrecht erfolgreich bearbeitet.
So können wir auf eine langjährige Erfahrung und großen Erfahrungsschatz zurückblicken.
Wobei wir Ihnen helfen können

Schnell reagieren bei Kündigung und Abfindung sichern
Eine Kündigung zu erhalten ist oft erst einmal ein großer Schock. Vor allem, wenn die Kündigung unerwartet kommt und Sie selbst nicht damit gerechnet haben. Viele Fragen und Sorgen kommen auf: Kann ich etwas dagegen machen? Welche Fehler sollte ich jetzt vermeiden und wie kann ich jetzt das bestmögliche Ergebnis für mich herausschlagen?
Mit zwei spezialisierten Fachanwälten für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung beraten und vertreten wir Sie im Kündigungsschutzverfahren und sichern Ihre Arbeitnehmerrechte. Wir besprechen gemeinsam Ihre Situation und setzen uns dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu verhandeln. Eine möglichst hohe Abfindung und eine Vermeidung einer Sperrzeit haben dabei oberste Priorität.
Wichtig: Die Frist für die Kündigungsschutzklage beträgt nur 3 Wochen. Wenn Sie bereits eine Kündigung erhalten haben, dann sollten Sie umgehend dagegen vorgehen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, durch die Sie bereits erfahren können, ob eine Kündigungsschutzklage für Sie in Frage kommt.
Berechnen Sie Ihre potenzielle Abfindung
Geben Sie Ihr Monatsgehalt (brutto) und Ihre Beschäftigungsjahre ein, um Ihre mögliche Abfindung sofort zu berechnen. Anschließend können Sie eine kostenlose Erstberatung anfordern.

Schnellschüsse und Nachteile beim Aufhebungsvertrag vermeiden
Arbeitgeber legen Ihnen als Arbeitnehmer häufig Aufhebungsverträge vor. Allerdings bergen Aufhebungsverträge oft viele Risiken für Sie als Arbeitnehmer. So kann es zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld kommen, sodass Sie erst mal überhaupt kein Arbeitslosengeld erhalten würden. Auch die Abfindungshöhe entspricht oft nicht dem bestmöglichen Angebot.
Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht und einer jahrelangen Erfahrung kennen wir uns mit Aufhebungsverträgen bestens aus. Wir kennen genau die Formulierungen, die ein Nachteil für Sie bedeuten.
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, sodass eine Sperrzeit möglichst vermieden wird und die Abfindungshöhe nicht zu niedrig ist. Nutzen Sie gerne unsere kostenfreie Ersteinschätzung, ob eine Prüfung bei Ihnen sinnvoll ist.

Ihr Recht auf ausstehendes Gehalt durchsetzen
Sie haben gearbeitet, aber Ihr Arbeitgeber hat den Lohn nicht gezahlt? Lohnrückstände sind keine Seltenheit und können eine erhebliche Belastung darstellen. Viele Arbeitnehmer zögern jedoch, ihr Recht einzufordern – aus Angst vor Konsequenzen oder Unsicherheiten über den rechtlichen Weg.
Als spezialisierte Fachanwälte für Arbeitsrecht stehen wir an Ihrer Seite, um Ihr ausstehendes Gehalt erfolgreich einzufordern. Gemeinsam prüfen wir, ob Lohnrückstände bestehen, und leiten die notwendigen rechtlichen Schritte ein. Unsere Erfahrung zeigt: In den meisten Fällen können wir schnelle und effektive Lösungen erzielen – ob durch außergerichtliche Verhandlungen oder eine gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Wichtig: Bei Lohnforderungen gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Handeln Sie rechtzeitig, um Ihre Ansprüche zu sichern. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung, um Ihre Erfolgsaussichten zu prüfen.
Das sagen unsere Mandanten
Bin sehr zufrieden.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Ich konnte immer Alles fragen und habe immer das Gefühl dabei gehabt, Ihnen voll und ganz vertrauen zu können.
Auch die Damen am Empfang sind vertrauensvolle Personen.
Ihre ganze Kanzlei hat mein vollstes Vertrauen und ich würde Sie jederzeit weiterempfehlen.
Über uns

Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner
Rechtsanwalt und Notar Nils von Bergner hat an der Universität Hamburg studiert und ist seit April 2001 als Rechtsanwalt tätig. Er ist seit 2004 auf das Arbeitsrecht spezialisiert und führt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Als ständiger Dozent für Unternehmverbände und juristische Fachseminare für leitende Angestellt und Betriebsräte garantiert er tagesaktuelle Kenntnisse im Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Sein Schwerpunkt liegt in der Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, sowie dem Geschäftsführerdienstverhältnis.

Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu
Rechtsanwalt und Notar Erdal Kalyoncuoglu hat in Marburg und Münster studiert. 2014 wurde er in Hamburg zur Anwaltschaft zugelassen wurde. Rechtsanwalt und Notar Kalyoncuoglu ist seit 2016 Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er referiert regelmäßig für hamburgische Unternehmerverbände und Bildungsvereine mit dem Themenschwerpunkt Arbeitsrecht. Seine Spezialität sind Kündigungsschutzklagen, Exit-Strategien und Abfindungsverhandlungen.
1. Kontaktieren Sie uns
Fordern Sie jetzt ganz unverbindlich einen Rückruf über unsere Online-Anfrage an oder rufen Sie uns direkt an. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird sich einer unserer spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht Ihren Fall anschauen und sich mit Ihnen in den nächsten 12 Stunden Verbindung setzen.
2. Wir melden uns bei Ihnen
Sie erhalten eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung im Umfang von bis zu 15 Minuten, wenn Sie eine Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten haben oder es um ausstehendes Gehalt geht.
Wir beantworten Ihre Fragen und können Ihnen oft schon einen guten Rat zu Ihrem Problem geben. Außerdem klären wir Sie hier bereits über mögliche Erfolgschancen zu Ihrem Fall auf.
3. Wir lösen Ihr Problem
Entweder haben wir Ihr Problem bereits gelöst oder es besteht weiterer Beratungsbedarf. Möchten Sie im Anschluss, dass wir Ihren Fall übernehmen, dann gehen wir das weitere Vorgehen zusammen durch. Auch klären wir Sie über mögliche anfallende zukünftige Kosten transparent auf.
Kostenfreie Ersteinschätzung*
Erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden** eine kurze Einschätzung zu Ihrem Fall. Rufen Sie uns am besten direkt an oder fordern Sie einen Rückruf an.
**während unserer Öffnungszeiten Mo-Fr von 09:00 bis 18:00 Uhr.
*Hinweis:
Die kostenfreie Ersteinschätzung gilt nur bei erhaltener Kündigung, Aufhebungsvertrag oder offenen Gehaltsforderungen. Für andere Bereiche können Sie gerne eine kostenpflichtige Erstberatung bei uns in Anspruch nehmen.
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Standorte
Schenefeld
Kiebitzweg 2 / Industriestraße 1
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22869 Schenefeld
Pinneberg
Rübekamp 25
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25421 Pinneberg
Elmshorn
Heinrich-Hertz-Straße 26
(Heinrich-Hertz-Gewerbepark)
25336 Elmshorn
Quickborn
Theodor-Storm-Straße 31
25451 Quickborn
Uetersen
Großer Sand 38
25436 Uetersen
