Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der mehrere Schritte umfasst. Um sicherzustellen, dass alles korrekt abläuft, ist es wichtig, sich gut vorzubereiten und die notwendigen Formalitäten zu beachten. Hier beantworte ich die wichtigsten Fragen zur GmbH-Gründung.
Was muss ich für eine GmbH-Gründung vorbereiten?
Bevor Sie die eigentliche Gründung starten, sollten Sie einige Vorbereitungen treffen. Zunächst benötigen Sie eine Geschäftsidee und müssen den Unternehmenszweck festlegen, da dieser später in der Satzung der GmbH festgehalten wird. Sie müssen außerdem mindestens einen Geschäftsführer und einen oder mehrere Gesellschafter bestimmen. Falls Sie nicht allein gründen, benötigen Sie auch einen Gesellschaftsvertrag, in dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter geregelt sind.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Stammkapital. Für eine GmbH benötigen Sie mindestens 25.000 Euro Stammkapital, von dem bei der Gründung mindestens die Hälfte (12.500 Euro) eingezahlt werden muss. Das Geld kann entweder in bar oder durch Sacheinlagen (z.B. Maschinen oder Fahrzeuge) eingebracht werden. Außerdem sollten Sie sich Gedanken über den Firmennamen und den Sitz des Unternehmens machen. Der Firmenname muss eindeutig sein und darf nicht gegen bereits bestehende Marken- oder Firmennamen verstoßen.
Wie läuft die GmbH-Gründung ab?
Die Gründung einer GmbH erfolgt in mehreren Schritten:
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Der Gesellschaftsvertrag (Satzung) ist das zentrale Dokument bei der Gründung. Hierin werden unter anderem der Unternehmenszweck, das Stammkapital, die Verteilung der Geschäftsanteile und die Rechte der Gesellschafter festgelegt.
- Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Alle Gesellschafter müssen den Vertrag persönlich beim Notar unterschreiben. Dies ist ein gesetzlicher Pflichtschritt bei der GmbH-Gründung.
- Stammkapital einzahlen: Nach der Beurkundung muss das Stammkapital auf ein Geschäftskonto der GmbH eingezahlt werden. Dies kann in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen geschehen. Der Nachweis über die Einzahlung ist notwendig, damit die GmbH ins Handelsregister eingetragen werden kann.
- Anmeldung beim Handelsregister: Sobald das Stammkapital eingezahlt ist, wird die GmbH vom Notar beim zuständigen Handelsregister angemeldet. Für die Anmeldung müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, wie z.B. der beurkundete Gesellschaftsvertrag und der Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals.
Muss ich dafür zum Notar?
Ja, für die Gründung einer GmbH ist der Gang zum Notar zwingend erforderlich. Der Notar beurkundet den Gesellschaftsvertrag und übernimmt die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister. Ohne die notarielle Beurkundung ist die Gründung nicht rechtsgültig.
Wie lange dauert es, bis die GmbH eingetragen wird?
Die Dauer bis zur Eintragung der GmbH ins Handelsregister kann variieren, hängt aber in der Regel von der Auslastung des Handelsregisters ab. Im Durchschnitt dauert der gesamte Prozess zwischen zwei und sechs Wochen, bis die GmbH offiziell eingetragen ist. In der Zwischenzeit kann die Gesellschaft allerdings schon als sogenannte Vor-GmbH tätig werden, die Eintragung ist jedoch notwendig, um die Haftungsbeschränkung vollumfänglich zu genießen.
Was kostet die GmbH-Gründung?
Die Kosten für eine GmbH-Gründung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Zu den wesentlichen Kosten gehören:
- Notarkosten: Diese variieren je nach Umfang des Gesellschaftsvertrags, liegen aber meist zwischen 500 und 1.000 Euro.
- Handelsregistergebühren: Diese betragen in der Regel zwischen 150 und 300 Euro.
- Weitere Kosten: Dazu zählen ggf. Gebühren für die Erstellung von Dokumenten, Beratungskosten und die Eröffnung eines Geschäftskontos. Insgesamt sollten Sie mit Kosten zwischen 1.000 und 2.000 Euro für die Gründung rechnen.
Was muss ich nach der Gründung als nächstes veranlassen?
Nach der Eintragung ins Handelsregister gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen müssen:
- Gewerbeanmeldung: Die GmbH muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Kosten dafür liegen in der Regel zwischen 20 und 50 Euro.
- Steuernummer beantragen: Die GmbH muss beim Finanzamt eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Dies erfolgt in der Regel durch das Ausfüllen eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
- Sozialversicherungen und IHK-Mitgliedschaft: Als Arbeitgeber müssen Sie sich bei den Sozialversicherungsträgern anmelden. Außerdem wird Ihre GmbH automatisch Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK).
- Buchhaltung und Steuerberatung: Es ist ratsam, frühzeitig einen Steuerberater hinzuzuziehen, der Ihnen bei der laufenden Buchhaltung, der Erstellung von Jahresabschlüssen und der steuerlichen Beratung hilft.
- Transparenzregister: Die neu gegründete Gesellschaft muss auch im Transparenzregister angemeldet werden, dort sind vor allem die wirtschaftlichen Berechtigte zu hinterlegen. Wird dies versäumt, kann ein Bußgeld drohen.
Mit diesen Schritten haben Sie dann die grundlegenden Anforderungen für die GmbH-Gründung und die ersten Maßnahmen nach der Gründung abgedeckt.