Vorsorgevollmacht

Die Lebenserwartung der Deutschen steigt stetig, was vor allem den Fortschritten der Medizin zu verdanken ist. Doch mit zunehmendem Alter wächst auch das Risiko, dass Menschen aufgrund von Krankheit oder Gebrechlichkeit ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Allerdings sind auch jüngere Menschen nicht davor gefeit, durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung temporär handlungsunfähig zu werden und keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können.

In solchen Fällen bestellt das Betreuungsgericht, das Teil des Amtsgerichts ist, einen gesetzlichen Betreuer. Dies erfolgt nach dem Ermessen des Gerichts, weshalb es sein kann, dass eine dem Betroffenen unbekannte Person plötzlich über dessen Angelegenheiten entscheidet. Wer dies verhindern möchte, sollte rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen.

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertraute Person zu bevollmächtigen, um im Falle einer Geschäftsunfähigkeit oder Hilfebedürftigkeit in deren Namen zu handeln. Anders als bei einer gesetzlichen Betreuung bestimmt der Vollmachtgeber im Voraus, wer die Verantwortung übernehmen soll. Eine frühzeitig erteilte Vorsorgevollmacht verhindert in der Regel die Anordnung eines gesetzlichen Betreuers. Besonders bei der Wahrnehmung finanzieller, gesundheitlicher und persönlicher Entscheidungen erweist sich eine solche Vollmacht als äußerst nützlich.

Im Kern handelt es sich bei der Vorsorgevollmacht um eine umfassende Generalvollmacht. Sie befähigt den Bevollmächtigten, Bankgeschäfte zu tätigen, Mietverträge zu verwalten und Behördengänge zu erledigen. Im persönlichen Bereich erhält der Bevollmächtigte das Recht, Post entgegenzunehmen und zu öffnen sowie Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten zu treffen, da Ärzte von der Schweigepflicht entbunden werden. Der Umfang der Vollmacht kann individuell festgelegt werden, und in manchen Fällen kann die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich sein. Die Wahl der richtigen Person ist von größter Bedeutung, um Missbrauch zu vermeiden. Es besteht die Möglichkeit, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, die sich gegenseitig kontrollieren. Üblich ist zudem, dass die Vollmacht erst ausgehändigt wird, wenn sie benötigt wird. Eine präzise Festlegung der Befugnisse in der Vollmacht schützt den Vollmachtgeber vor Missbrauch, und Verstöße können Schadensersatzansprüche zur Folge haben.

Aufgrund der weitreichenden Folgen einer Vorsorgevollmacht gibt es einige Dinge zu beachten. Zunächst muss sie aus Gründen der Nachweisbarkeit schriftlich erstellt werden. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn es beispielsweise um Grundstücksgeschäfte geht, und viele Banken sowie Versicherungen verlangen ebenfalls eine notarielle Beglaubigung. Es empfiehlt sich generell, die Vollmacht notariell beurkunden zu lassen, da der Notar für eine rechtssichere und klare Formulierung sorgt. Ein einfaches Formular aus dem Internet birgt das Risiko, dass die Vollmacht angezweifelt wird. Geht die Urkunde verloren, kann der Notar eine neue ausstellen. Die Registrierung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer garantiert zudem, dass die Vollmacht im Bedarfsfall schnell auffindbar ist. Eine umfassende und gut geplante Vorsorge kann viele rechtliche und persönliche Unannehmlichkeiten verhindern und sorgt dafür, dass die Wünsche des Vollmachtgebers im Ernstfall berücksichtigt werden.

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